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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18228
OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06 (https://dejure.org/2007,18228)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.01.2007 - 8 U 1938/06 (https://dejure.org/2007,18228)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 8 U 1938/06 (https://dejure.org/2007,18228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Auslandszustellung eines Versäumnisurteils; Bewirkung einer förmlichen Zustellung nach den durch die Gesetzgebung eines ausländischen Staates für eine gleichartige Zustellung vorgeschriebenen Regeln; Berücksichtigung einer im Vergleich zum ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § ... 180; ; ZPO § 183 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1; ; ZPO § 183 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 187; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 578 Abs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 3; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 586 Abs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 3 Halbs. 1; ; ZPO § 586 Abs. 3 Halbs. 2; ; COCP § 929 (d)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 586 Abs. 3
    Erhebung von Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Vertretung gemäß § 586 Abs. 3 ZPO; Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2001 - VIII ZR 282/00

    Wirksamkeit der öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Zumindest im letztgenannten Fall wird die Zustellungsfiktion des § 188 ZPO nicht ausgelöst, werden Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen also erst gar nicht in Gang gesetzt (ebenso bereits BGHZ 149, 311).
  • BGH, 06.10.2006 - V ZR 282/05

    Rechtsfolgen einer rechtswidirgen öffentlichen Zustellung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozessgegner die Anordnung der öffentlichen Zustellung arglistig erschlichen hat (BGHZ 153, 189) oder wenn das Gericht das Fehlen der Voraussetzungen erkennen konnte (BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, www.bundesgerichtshof.de).
  • BGH, 11.12.2002 - XII ZR 51/00

    Nichtigkeitsklage bei erschlichener öffentlicher Zustellung der Klage

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Das gilt selbst dann, wenn der Prozessgegner die Anordnung der öffentlichen Zustellung arglistig erschlichen hat (BGHZ 153, 189) oder wenn das Gericht das Fehlen der Voraussetzungen erkennen konnte (BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 282/05, www.bundesgerichtshof.de).
  • BAG, 21.07.1993 - 7 ABR 25/92

    Nichtigkeitsantrag oder Gegenvorstellung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Da in Gehörsverstoßfällen im Allgemeinen lediglich eine entsprechende Anwendung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO in Rede steht, bedarf es ihrer von vornherein nicht, soweit sich der Betroffene durch ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf unschwer anderweitig Gehör verschaffen kann; die Beschränkung in § 579 Abs. 2 ZPO auf die Fälle der Nrn. 1 und 3 des Abs. 1 geht insoweit ins Leere (zutreffend Braun, a.a.O., § 579 Rn. 24; a.A. wohl BAG MDR 1994, 1044, das das Wahlrecht anscheinend auf jeglichen Fall entsprechender Anwendung des § 578 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erstrecken möchte).
  • OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06

    Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Die funktionelle Zuständigkeit des Oberlandesgerichts ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG aus den im Senatsbeschluss vom 11.12.2006 - 8 U 1940/06 dargelegten Gründen eröffnet.
  • BGH, 03.11.1993 - XII ZR 135/92

    Frist für Nichtigkeitsklagen gegen Urteile über die Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Soweit der Bundesgerichtshof für den Fall unberechtigter öffentlicher Zustellung eines Urteils § 586 Abs. 3 ZPO für unanwendbar gehalten hat (NJW 1994, 589), ergibt sich daraus nichts anderes.
  • BGH, 25.06.1997 - XII ZB 71/97

    Anfechtung eines Teilversäumnisurteils über nachehelichen Unterhalt im Rahmen

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Den Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil hat das Amtsgericht ebenfalls zu Recht verworfen, § 341 Abs. 1 ZPO.a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
  • KG, 04.01.1989 - 18 UF 5704/87

    Scheidung einer Ehe ; Erhebung einer Nichtigkeitsfeststellungsklage ;

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Ein solcher lag im Übrigen auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Kammergerichts vom 04.01.1989 (NJW-RR 1990, 8) zugrunde.
  • KG, 27.05.1987 - 18 U 6829/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Die von ihr im Anschluss an Musielak (ZPO, 4. und unverändert nunmehr 5. Aufl., § 579 Rn. 7; ebenso KG NJW-RR 1987, 1215, 1216) vertretene Auffassung, im Falle nicht ordnungsgemäßer Zustellung der Klage erwachse ein dennoch ergehendes Urteil in Rechtskraft, die betroffene Partei sei aber in einem solchen Verfahren nicht gesetzmäßig vertreten und könne deshalb eine Nichtigkeitsklage auf § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO stützen, trifft weder in dieser Allgemeinheit noch für die vorliegende Fallgestaltung zu.
  • RG, 21.03.1906 - V 541/05

    Öffentliche Zustellung eines Versäumnisurteils.

    Auszug aus OLG Dresden, 29.01.2007 - 8 U 1938/06
    Den Einspruch der Beklagten gegen das Versäumnisurteil hat das Amtsgericht ebenfalls zu Recht verworfen, § 341 Abs. 1 ZPO.a) Das Versäumnisurteil vom 02.05.2003 und der vom Amtsgericht auf Hinweis der Rechtspflegerin nachträglich am 14.05.2003 gefasste, zur Ingangsetzung der Einspruchsfrist im Falle der Auslandszustellung gemäß § 339 Abs. 2 ZPO zwingend erforderliche (vgl. RGZ 63, 82, 85; BGH, Beschluss vom 25.06.1997 - XII ZB 71/97, juris) Beschluss zur Bestimmung der Einspruchsfrist "auf 2 Wochen ab Zustellung des Versäumnisurteils" sind der Beklagten zusammen mit einer Rechtsmittelbelehrung und englischen Übersetzungen dieser drei Schriftstücke am 22.10.2003 wirksam zugestellt worden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7243
OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 2006 - 10 WF 148/06 (https://dejure.org/2006,7243)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 726
  • FamRZ 2007, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Insofern gilt für Unterhaltsrückstände nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (BGH FamRZ 2002, 1698).
  • BGH, 10.12.2003 - XII ZR 155/01

    Vollstreckbarkeit eines wertgesicherten Unterhaltsvergleichs; Verwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Der Schuldnerschutz verdient es somit auch im Falle der Titulierung künftig fällig werdender Unterhaltsforderungen besonders beachtet zu werden, weshalb auch in diesen Fällen das Zeitmoment bereits nach dem Verstreichenlassen einer Frist von etwas mehr als einem Jahr als erfüllt anzusehen sein kann (BGH FamRZ 2004, 531).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.2006 - 10 WF 148/06
    Sie setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und sich darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht auch künftig nicht mehr geltend machen (sog. Umstandsmoment; BGHZ 146, 217, 220).
  • OLG Hamm, 17.03.2014 - 6 UF 196/13

    Verwirkung titulierter Ansprüche auf Kindesunterhalt aufgrund unterbliebener

    Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs kann dabei schon nach einjähriger Untätigkeit vorliegen (BGH NJW 2010, 3714; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 993; OLG Hamm NJW-RR 2007, 726).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger

    Hiernach kann der Senat nicht abschließend über diesen Antrag entscheiden (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 159).
  • OLG Köln, 05.06.2018 - 10 UF 38/18

    Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs auf Kindesunterhalt

    Hierbei sind an die Verwirkung von titulierten Ansprüchen, die - wie vorliegend - nach Titulierung fällig geworden sind, keine höheren Anforderungen zu stellen als an die Verwirkung bei nicht titulierten Ansprüchen (BGH, Urt. v. 10.12.2003 - XII ZR 155/01, FamRZ 2004, 531; OLG Hamm, Beschl. 08.09.2006 - 10 WF 148/06, FamRZ 2007, 159).

    Neben dem reinen Zeitablauf müssen also immer auch besondere Umstände hinzutreten (vgl. OLG Hamm, Beschl. 08.09.2006 - 10 WF 148/06, FamRZ 2007, 159).

  • OLG Oldenburg, 23.08.2011 - 13 UF 16/11

    Ablehnung einer Verwirkung bei Verzicht auf Vollstreckungsversuche wegen zuvor

    Dabei kann dahin stehen, ob - wie die überwiegende Ansicht meint - (vgl. OLG Dresden a.a.O., OLG Hamm, NJW-RR 2007, 726 f.; BGH FamRZ 2004, 531 f.; OLG Naumburg, FamRZ 2010, 1090 ) bei titulierten Ansprüchen geringere Anforderungen als bei nicht titulierten zu stellen sind (vgl. Büttner/Niepmann/Schwamb, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Randnr. 275).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15838
OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06 (https://dejure.org/2006,15838)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.08.2006 - 3 AR 1681/06 (https://dejure.org/2006,15838)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. August 2006 - 3 AR 1681/06 (https://dejure.org/2006,15838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch wegen falscher bzw. irreführender öffentlicher Kapitalmarktinformation

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zum Anwendungsbereich des § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (Gerichtsstand für Klagen auf Ersatz bei nicht ordnungsgemäßer öffentlicher Kapitalmarktinformation)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 10 O 2687/06
  • OLG Nürnberg, 07.08.2006 - 3 AR 1681/06

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2336
  • WM 2006, 2079
  • BB 2006, 2212
  • BB 2006, 2213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    An der Vornahme der Bestimmung sieht er sich jedoch durch die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Nürnberg (vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06 = BB 2006, 2212) und Koblenz (vom 12.10.2006, 4 SmA 21/06) gehindert, die in vergleichbaren Fällen die Bestimmung mit der Begründung abgelehnt haben, für alle Klagen gegen die als Streitgenossen in Anspruch genommenen Beklagten sei der ausschließliche Gerichtsstand nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründet.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    (4) Die Auffassung des Senats wird auch vom Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Beschluss vom 7.8.2006 (3 AR 1681/06), der eine Gerichtsbestimmung abgelehnt hat, vertreten.
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

    § 32b ZPO erfasst Klagen gegen den die Kapitalanlage ausschließlich vermittelnden Anlageberater wegen Beratungsverschuldens nicht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 6.7.2006, Az. 5 AR 3/06; OLG Dresden, Beschluss v. 28.6.2006, Az. 1 AR 38/06; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss v. 7.8.2006, Az. 3 AR 1681/06).

    Zwar ist der Senat der Auffassung, dass § 32b ZPO Klagen gegen den die Kapitalanlage ausschließlich - sei es auch unter Verwendung fehlerhafter Prospekte - vermittelnden Anlageberater wegen Beratungsverschuldens nicht erfasst, und beabsichtigt, in dieser Frage von der Auffassung des OLG Nürnberg (Beschluss v. 7.8.2006, Az. 3 AR 1681/06) abzuweichen.

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

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  • OLG Koblenz, 12.10.2006 - 4 SmA 21/06

    Örtliche Zuständigkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand bei falschen,

    Eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 32b ZPO auf Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und ein Ausschluss vertraglicher Schadensersatzansprüche finden weder im Wortlaut des Gesetzes noch in der Gesetzesbegründung eine Stütze (ebenso OLG Nürnberg, Beschluss vom 7.8.2006, 3 AR 1681/06).
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